Wer bezahlt ambulante Pflege zu Hause?

Pflegekasse, Krankenkasse oder selbst zahlen? Ein Überblick, welche Leistungen von wem übernommen werden – und was Sie dafür brauchen.
Älterer Herr und seine Tochter gehen gemeinsam Unterlagen am Küchentisch durch

Grundpflege, Betreuung und Haushaltshilfe zahlt die Pflegekasse (ab Pflegegrad 1 bzw. 2). Medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung zahlt die Krankenkasse – unabhängig vom Pflegegrad, aber nur mit ärztlicher Verordnung. Wir rechnen beides direkt mit den Kassen ab.

Die Pflegekasse: Leistungen nach dem SGB XI

Sobald ein Pflegegrad festgestellt ist, stehen Ihnen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Ab Pflegegrad 2 können Sie zwischen Pflegegeld (Sie organisieren die Pflege selbst), Pflegesachleistung (ein Pflegedienst wie wir übernimmt) oder einer Kombination aus beidem wählen. Die Sachleistung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Zusätzlich gibt es ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für Betreuung, Haushaltshilfe und Begleitung sowie – ab Pflegegrad 2 – die Verhinderungspflege, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen.

Die Krankenkasse: Behandlungspflege nach dem SGB V

Medikamente richten und verabreichen, Injektionen, Verbandswechsel, Kompressionsstrümpfe, Blutzuckermessung – diese Leistungen verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt als häusliche Krankenpflege. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten; gesetzlich Versicherte zahlen eine Zuzahlung von 10 % für maximal 28 Tage im Jahr plus 10 € je Verordnung (Befreiung möglich). Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Privat zahlen: Pflegezeit nach Wunsch

Wünschen Sie Unterstützung über die Kassenleistungen hinaus – oder ohne Pflegegrad –, können Sie Leistungen privat buchen. Mit unserer PREMIUMKARTE kaufen Sie ein Zeitkontingent, das Sie flexibel für Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft einsetzen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Leistungen kombinieren. Oft bleiben Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege ungenutzt – wir rechnen für Sie aus, was Ihnen zusteht. Rückruf anfordern

Wer bezahlt die ambulante Pflege zu Hause?

Das hängt von der Leistung ab: Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaft zahlt die Pflegekasse (Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2, Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1). Medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung zahlt die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung – unabhängig vom Pflegegrad. Wir rechnen direkt mit den Kassen ab und beraten Sie kostenlos, welche Ansprüche Sie haben.

Was ist der Entlastungsbetrag und wie nutze ich ihn?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann für Betreuung, Haushaltshilfe und Begleitung eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an. Wir rechnen den Betrag per Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie haben keinen Aufwand.

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