Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Der verpflichtende Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger – bei Ihnen zu Hause, kostenfrei, mit praktischen Tipps für die Pflege durch Angehörige. Ab Pflegegrad 2 halbjährlich, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich.

Der verpflichtende Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger – bei Ihnen zu Hause, kostenfrei, mit praktischen Tipps für die Pflege durch Angehörige. Ab Pflegegrad 2 halbjährlich, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich.

Kostenträger
Pflegekasse (SGB XI)
Kosten & Abrechnung
Für Sie kostenfrei – die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Wichtig: Versäumte Beratungsbesuche können zur Kürzung des Pflegegeldes führen.
Ansprechpartner
Pflegedienst im Alstertal, Tel. 040 227 09 55

Für wen ist diese Leistung sinnvoll?

  • Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen gepflegt werden
  • Familien, die Sicherheit im Pflegealltag suchen
  • Menschen mit Pflegegrad 1 (freiwillig, halbjährlich)

Das übernehmen wir

  • Gesetzlicher Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Praktische Anleitung pflegender Angehöriger
  • Tipps zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Entlastungsangeboten
  • Nachweis für die Pflegekasse – wir übernehmen die Meldung

So geht es los

  1. Anruf oder Rückrufwunsch – wir melden uns zeitnah
  2. Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause
  3. Wir klären Kostenübernahme und Verordnung mit Kasse und Arzt
  4. Start der Versorgung mit festen Bezugspflegekräften

Persönliche Beratung

Rufen Sie uns an – wir klären in einem kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, welche Unterstützung passt und wer die Kosten übernimmt.

Telefon: 040 227 09 55
Bürozeiten: Mo-Fr 08:00-16:00

Häufige Fragen

Wer bezahlt die ambulante Pflege zu Hause?

Das hängt von der Leistung ab: Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaft zahlt die Pflegekasse (Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2, Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1). Medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung zahlt die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung – unabhängig vom Pflegegrad. Wir rechnen direkt mit den Kassen ab und beraten Sie kostenlos, welche Ansprüche Sie haben.

Wie schnell können Sie mit der Pflege beginnen?

In dringenden Fällen – etwa nach einer Krankenhausentlassung – oft innerhalb weniger Tage. Rufen Sie uns an, wir vereinbaren kurzfristig ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause und klären parallel Verordnung und Kostenübernahme.

Kommt immer dieselbe Pflegekraft?

Wir arbeiten mit fester Bezugspflege: Ein kleines, gleichbleibendes Team betreut Sie, damit Vertrauen entstehen kann. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen werden Ihnen vorher vorgestellt.

Was ist der Entlastungsbetrag und wie nutze ich ihn?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann für Betreuung, Haushaltshilfe und Begleitung eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an. Wir rechnen den Betrag per Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie haben keinen Aufwand.

Weitere Leistungen

Grundpflege

Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität und beim Essen – zu Hause…

Mehr erfahren

Behandlungspflege

Medizinische Pflege zu Hause nach ärztlicher Verordnung: Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe, Port- und Schmerzversorgung – durch examinierte Pflegefachkräfte.…

Mehr erfahren

Demenzbetreuung

Einfühlsame Betreuung und Begleitung für Menschen mit Demenz – zu Hause, mit vertrauten Bezugspersonen und festen Abläufen. Finanzierbar…

Mehr erfahren

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank sind oder einfach eine Pause brauchen, übernehmen wir – stundenweise oder tageweise.…

Mehr erfahren

Weil gute Pflege mit Vertrauen beginnt.

Seit 1993 für Menschen im Alstertal da. Lernen wir uns kennen – unverbindlich, persönlich und bei Ihnen zu Hause.