Nicht sicher, welche Leistung passt? Das müssen Sie auch nicht sein. Rufen Sie uns an – im kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen zu Hause finden wir gemeinsam heraus, welche Unterstützung sinnvoll ist und wer die Kosten übernimmt. 040 227 09 55

Unsere Leistungen im Überblick
Grundpflege
Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität und beim Essen – zu Hause…
Mehr erfahrenBehandlungspflege
Medizinische Pflege zu Hause nach ärztlicher Verordnung: Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe, Port- und Schmerzversorgung – durch examinierte Pflegefachkräfte.…
Mehr erfahrenDemenzbetreuung
Einfühlsame Betreuung und Begleitung für Menschen mit Demenz – zu Hause, mit vertrauten Bezugspersonen und festen Abläufen. Finanzierbar…
Mehr erfahrenHauswirtschaftliche Versorgung
Hilfe im Haushalt, damit das eigene Zuhause ein guter Ort bleibt: Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche – zuverlässig und…
Mehr erfahrenPflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Der verpflichtende Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger – bei Ihnen zu Hause, kostenfrei, mit praktischen Tipps für die Pflege durch…
Mehr erfahrenVerhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank sind oder einfach eine Pause brauchen, übernehmen wir – stundenweise oder tageweise.…
Mehr erfahrenEntlastungsleistungen
Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat finanzieren Sie ab Pflegegrad 1 Betreuung, Haushaltshilfe und Begleitung –…
Mehr erfahrenPREMIUMKARTE – Pflege-Zeitkarte
Pflegezeit kaufen statt Einzelleistungen abrechnen: Mit der PREMIUMKARTE buchen Sie ein Zeitkontingent, das Sie flexibel für Pflege, Betreuung…
Mehr erfahrenWer bezahlt was? Kurz erklärt
| Leistung | Kostenträger | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft | Pflegekasse (Pflegesachleistung, SGB XI) | Pflegegrad 2–5 |
| Entlastungsleistungen (Betreuung, Haushaltshilfe, Begleitung) | Pflegekasse (Entlastungsbetrag 131 €/Monat, § 45b SGB XI) | Pflegegrad 1–5 |
| Behandlungspflege (Medikamente, Injektionen, Wunden, Kompression) | Krankenkasse (häusliche Krankenpflege, § 37 SGB V) | Ärztliche Verordnung – kein Pflegegrad nötig |
| Verhinderungspflege | Pflegekasse (Jahresbetrag, SGB XI) | Pflegegrad 2–5, Pflegeperson pflegt seit 6 Monaten |
| Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI | Pflegekasse – für Sie kostenfrei | Bezug von Pflegegeld |
| PREMIUMKARTE / Pflegezeit nach Wunsch | Privat – transparente Konditionen | keine |
Alle Beträge Stand 2026 – wir prüfen für Sie, welche Ansprüche konkret bestehen, und rechnen direkt mit den Kassen ab.
Häufige Fragen zu Leistungen und Kosten
Wer bezahlt die ambulante Pflege zu Hause?
Das hängt von der Leistung ab: Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaft zahlt die Pflegekasse (Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2, Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1). Medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung zahlt die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung – unabhängig vom Pflegegrad. Wir rechnen direkt mit den Kassen ab und beraten Sie kostenlos, welche Ansprüche Sie haben.
Brauche ich einen Pflegegrad, um Ihre Hilfe zu bekommen?
Nein. Behandlungspflege (SGB V) benötigt nur eine ärztliche Verordnung. Für Leistungen der Pflegekasse ist ein Pflegegrad nötig – wir unterstützen Sie beim Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung vor. Bis dahin oder ergänzend können Sie Leistungen auch privat, z. B. über unsere PREMIUMKARTE, buchen.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie nutze ich ihn?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann für Betreuung, Haushaltshilfe und Begleitung eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an. Wir rechnen den Betrag per Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie haben keinen Aufwand.