Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – ein Anruf genügt. Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst (MD) die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsdatum, deshalb lohnt es sich, nicht zu warten.
1. Antrag stellen
Rufen Sie bei der Pflegekasse an oder schreiben Sie eine kurze Nachricht: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das Datum zählt – ab diesem Tag werden Leistungen gewährt, wenn ein Pflegegrad anerkannt wird.
2. Begutachtung vorbereiten
Der MD meldet sich für einen Hausbesuch. Führen Sie vorher einige Tage ein Pflegetagebuch: Wobei wird Hilfe gebraucht, wie oft, wie lange? Legen Sie Medikamentenplan, Arztberichte und Hilfsmittel bereit. Wichtig: Beschreiben Sie einen normalen, nicht einen besonders guten Tag.
3. Der Besuch
Bewertet werden Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, der Umgang mit Krankheit und Therapie sowie die Gestaltung des Alltags. Angehörige oder wir als Pflegedienst dürfen dabei sein – das hilft, nichts zu vergessen.
4. Bescheid prüfen
Innerhalb von 25 Arbeitstagen erhalten Sie den Bescheid. Fällt der Pflegegrad niedriger aus als erwartet, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Auch eine spätere Höherstufung ist möglich, wenn sich der Bedarf verändert.
Wir begleiten Sie: vom Antrag über die Vorbereitung der Begutachtung bis zum Widerspruch – kostenlos im Rahmen unserer Beratung. Jetzt Beratung anfragen

