Verhinderungspflege ist die Vertretung einer pflegenden Angehörigen oder eines Angehörigen – stundenweise oder tageweise, zu Hause durch einen Pflegedienst. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten ab Pflegegrad 2 bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, wenn die Pflegeperson seit mindestens sechs Monaten pflegt.
Wann Sie Verhinderungspflege nutzen können
- Urlaub oder Erholung der Pflegeperson
- Krankheit, Kur oder Krankenhausaufenthalt der Pflegeperson
- Regelmäßige Auszeiten – z. B. ein freier Nachmittag pro Woche
- Termine, Fortbildung oder berufliche Verpflichtungen
Stundenweise oder tageweise?
Dauert die Vertretung weniger als acht Stunden am Tag, gilt sie als stundenweise Verhinderungspflege: Das Pflegegeld läuft ungekürzt weiter und die Tage werden nicht auf die Jahresfrist angerechnet. Bei ganztägiger Vertretung wird das Pflegegeld für diese Tage hälftig weitergezahlt.
Was zahlt die Pflegekasse?
Seit Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag, den Sie flexibel für beides einsetzen können. Die genaue Höhe prüfen wir für Sie – ebenso, ob noch Mittel aus dem laufenden Jahr offen sind. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse; wir helfen beim Ausfüllen und rechnen direkt ab.
Planen Sie Ihren Urlaub? Melden Sie sich früh – dann sichern wir Ihnen feste Zeiten mit vertrauten Pflegekräften. Rückruf anfordern

