Entlastungsleistungen

Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat finanzieren Sie ab Pflegegrad 1 Betreuung, Haushaltshilfe und Begleitung – ohne eigene Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und beraten, wie Sie den Betrag optimal nutzen.

Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat finanzieren Sie ab Pflegegrad 1 Betreuung, Haushaltshilfe und Begleitung – ohne eigene Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und beraten, wie Sie den Betrag optimal nutzen.

Kostenträger
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Kosten & Abrechnung
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € monatlich ab Pflegegrad 1, Ansparung über das Kalenderjahr möglich (Restbeträge bis 30. Juni des Folgejahres). Abrechnung per Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse.
Ansprechpartner
Pflegedienst im Alstertal, Tel. 040 227 09 55

Für wen ist diese Leistung sinnvoll?

  • alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1
  • Menschen, die im Alltag Begleitung und Betreuung wünschen
  • Angehörige, die kleine Auszeiten brauchen

Das übernehmen wir

  • Alltagsbegleitung und Betreuung
  • Haushaltsnahe Unterstützung
  • Begleitung zu Ärzten, Behörden, Einkäufen
  • Unterstützung bei der Organisation der Pflege

So geht es los

  1. Anruf oder Rückrufwunsch – wir melden uns zeitnah
  2. Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause
  3. Wir klären Kostenübernahme und Verordnung mit Kasse und Arzt
  4. Start der Versorgung mit festen Bezugspflegekräften

Persönliche Beratung

Rufen Sie uns an – wir klären in einem kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, welche Unterstützung passt und wer die Kosten übernimmt.

Telefon: 040 227 09 55
Bürozeiten: Mo-Fr 08:00-16:00

Häufige Fragen

Was ist der Entlastungsbetrag und wie nutze ich ihn?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann für Betreuung, Haushaltshilfe und Begleitung eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an. Wir rechnen den Betrag per Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie haben keinen Aufwand.

Wer bezahlt die ambulante Pflege zu Hause?

Das hängt von der Leistung ab: Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaft zahlt die Pflegekasse (Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2, Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1). Medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung zahlt die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung – unabhängig vom Pflegegrad. Wir rechnen direkt mit den Kassen ab und beraten Sie kostenlos, welche Ansprüche Sie haben.

Wie schnell können Sie mit der Pflege beginnen?

In dringenden Fällen – etwa nach einer Krankenhausentlassung – oft innerhalb weniger Tage. Rufen Sie uns an, wir vereinbaren kurzfristig ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause und klären parallel Verordnung und Kostenübernahme.

Kommt immer dieselbe Pflegekraft?

Wir arbeiten mit fester Bezugspflege: Ein kleines, gleichbleibendes Team betreut Sie, damit Vertrauen entstehen kann. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen werden Ihnen vorher vorgestellt.

Was ist der Entlastungsbetrag und wie nutze ich ihn?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann für Betreuung, Haushaltshilfe und Begleitung eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an. Wir rechnen den Betrag per Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie haben keinen Aufwand.

Weitere Leistungen

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Behandlungspflege

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Einfühlsame Betreuung und Begleitung für Menschen mit Demenz – zu Hause, mit vertrauten Bezugspersonen und festen Abläufen. Finanzierbar…

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Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank sind oder einfach eine Pause brauchen, übernehmen wir – stundenweise oder tageweise.…

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Weil gute Pflege mit Vertrauen beginnt.

Seit 1993 für Menschen im Alstertal da. Lernen wir uns kennen – unverbindlich, persönlich und bei Ihnen zu Hause.