Pflegedienst im Alstertal

Leistungen

Von der Grundpflege über medizinische Behandlungspflege bis zur Demenzbetreuung: Hilfe, die zu Ihrem Leben passt – zu Hause im Alstertal, mit festen Bezugspflegekräften.

Nicht sicher, welche Leistung passt? Das müssen Sie auch nicht sein. Rufen Sie uns an – im kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen zu Hause finden wir gemeinsam heraus, welche Unterstützung sinnvoll ist und wer die Kosten übernimmt. 040 227 09 55

Pflegekraft im Erstgespräch mit einem älteren Ehepaar und ihrer Tochter am Esstisch
Im kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen zu Hause klären wir, welche Leistungen passen und wer sie bezahlt.

Unsere Leistungen im Überblick

Grundpflege

Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität und beim Essen – zu Hause…

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Behandlungspflege

Medizinische Pflege zu Hause nach ärztlicher Verordnung: Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe, Port- und Schmerzversorgung – durch examinierte Pflegefachkräfte.…

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Demenzbetreuung

Einfühlsame Betreuung und Begleitung für Menschen mit Demenz – zu Hause, mit vertrauten Bezugspersonen und festen Abläufen. Finanzierbar…

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Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank sind oder einfach eine Pause brauchen, übernehmen wir – stundenweise oder tageweise.…

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Wer bezahlt was? Kurz erklärt

LeistungKostenträgerVoraussetzung
Grundpflege, Betreuung, HauswirtschaftPflegekasse (Pflegesachleistung, SGB XI)Pflegegrad 2–5
Entlastungsleistungen (Betreuung, Haushaltshilfe, Begleitung)Pflegekasse (Entlastungsbetrag 131 €/Monat, § 45b SGB XI)Pflegegrad 1–5
Behandlungspflege (Medikamente, Injektionen, Wunden, Kompression)Krankenkasse (häusliche Krankenpflege, § 37 SGB V)Ärztliche Verordnung – kein Pflegegrad nötig
VerhinderungspflegePflegekasse (Jahresbetrag, SGB XI)Pflegegrad 2–5, Pflegeperson pflegt seit 6 Monaten
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XIPflegekasse – für Sie kostenfreiBezug von Pflegegeld
PREMIUMKARTE / Pflegezeit nach WunschPrivat – transparente Konditionenkeine

Alle Beträge Stand 2026 – wir prüfen für Sie, welche Ansprüche konkret bestehen, und rechnen direkt mit den Kassen ab.

Häufige Fragen zu Leistungen und Kosten

Wer bezahlt die ambulante Pflege zu Hause?

Das hängt von der Leistung ab: Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaft zahlt die Pflegekasse (Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2, Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1). Medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung zahlt die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung – unabhängig vom Pflegegrad. Wir rechnen direkt mit den Kassen ab und beraten Sie kostenlos, welche Ansprüche Sie haben.

Brauche ich einen Pflegegrad, um Ihre Hilfe zu bekommen?

Nein. Behandlungspflege (SGB V) benötigt nur eine ärztliche Verordnung. Für Leistungen der Pflegekasse ist ein Pflegegrad nötig – wir unterstützen Sie beim Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung vor. Bis dahin oder ergänzend können Sie Leistungen auch privat, z. B. über unsere PREMIUMKARTE, buchen.

Was ist der Entlastungsbetrag und wie nutze ich ihn?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann für Betreuung, Haushaltshilfe und Begleitung eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an. Wir rechnen den Betrag per Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie haben keinen Aufwand.

Kontakt

Lernen wir uns kennen

Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause – rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen.